Kursübersicht
Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine Alternative zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO mit der Sie als Security-Mitarbeiter trotzdem im Bewachungsgewerbe tätig werden können. Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird nur durch die IHK durchgeführt und stellt grundsätzlich die Mindestvoraussetzung für eine Tätigkeit im Security-Gewerbe dar. Für alle Tätigkeiten, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung. Die Weiterbildung der Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Security-Unternehmen, wie zum Beispiel Objekt- und Werkschutz, Streifendienst, Geld- und Werttransport, Sicherheitskurierdienste, Empfangsdienst im Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Personenschutz und Ermittlungsdienst.
Zusammenfassung
VORBEREITUNG AUF DIE IHK-SACHKUNDEPRÜFUNG INCL. UNTERRICHTUNG NACH §34A GewO - WEITERBILDUNG BERLIN
Kursinhalt
Tools & Technologien
Zielgruppe
Kursdetails
Melden Sie sich heute an, um Ihren Platz zu sichern